Einreichbedingungen für den Aufruf (Call)

Ein Aufruf („Call“) zur Einreichung wird in den Medien zeitgerecht veröffentlicht. Die Genehmigung der Projekte und Zuteilung der Fördermittel für entsprechende Projekte erfolgt durch den Vorstand der Österreichischen Krebshilfe. 

Bei einem Call haben Antragsteller folgendes vorzulegen:

  • Kurzdarstellung des Projektes (max 3 Seiten)
  • Durchführungsplan
  • Finanzierungsplan
  • Curriculum Vitae der Antragsteller 

Der Vorstand der Österreichischen Krebshilfe wählt im Rahmen eines Auswahlverfahrens Projekte aus und bestimmt das Prozedere für die detaillierte Ausarbeitung und weitere Umsetzung des Projektes. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und der Öffentlichkeit. Bei Zuerkennen eines Forschungsprojektes ist jedenfalls eine schriftliche Förderungsvereinbarung in Form eines Vertrages mit der Österreichischen Krebshilfe abzuschließen, eine Einverständniserklärung der beteiligten Institutionen und eine allfällige positive Stellungnahme der Ethikkommission beizubringen.


Kontakt

Weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Waltraud Riegler
Spendenkoordination

Tel. 01/796 64 50-15
E-Mail: riegler[at]krebshilfe.net